Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der cloudbasierten ERP-Software „Nurb44“ (nachfolgend „Software“) einschließlich aller zugehörigen Funktionen und Module (z. B. Kundenportal, Terminal, KI-Assistenten) durch Unternehmen (nachfolgend „Kunde“). Anbieter und Vertragspartner des Kunden ist die im Impressum dieser Website genannte Gesellschaft (nachfolgend „Nurb44“ oder „Anbieter“).

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung versichert der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Soweit Verbrauchern die Nutzung des Kundenportals ausnahmsweise gestattet wird, bleiben zwingende Verbraucherschutzrechte unberührt; § 16 enthält die insoweit maßgebliche Widerrufsbelehrung.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Nurb44 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Nurb44 in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individuelle Vertragsabreden (z. B. Angebote, Rahmenverträge, Service-Level-Vereinbarungen) gehen diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (SaaS)

(1) Nurb44 stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertragsverhältnisses über das Internet zur Nutzung im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot und umfasst insbesondere Module zur Verwaltung von Artikeln, Kunden, Aufträgen, Produktion, Lager und Buchhaltung sowie ein Kundenportal zur Konfiguration und Bestellung von Fertigungsteilen.

(2) Der Kunde erhält das einfache (nicht ausschließliche), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht, die Software bestimmungsgemäß für die eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens ist unzulässig; ausgenommen ist die bestimmungsgemäße Nutzung des Kundenportals durch Kunden des Kunden sowie die Nutzung durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen, soweit dies vertraglich vereinbart ist.

(3) Nurb44 ist berechtigt, die Software im Rahmen von Updates weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen oder zu ersetzen, sofern dem Kunden hierdurch keine wesentlichen Nachteile entstehen und die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben. Ein Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen besteht nicht.

(4) Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nicht. Die zwingenden Vorschriften der §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

§ 3 Vertragsschluss, Registrierung und Zugang

(1) Mit Abschluss des Registrierungsprozesses gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs oder einer ausdrücklichen Registrierungsbestätigung durch Nurb44 zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten.

(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für alle unter seinem Konto vorgenommenen Handlungen, es sei denn, er hat die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nicht zu vertreten. Bei Verdacht eines Missbrauchs hat der Kunde Nurb44 unverzüglich zu informieren; Nurb44 ist in diesem Fall berechtigt, den Zugang vorläufig zu sperren.

(4) Der Kunde ist für die Vergabe und Verwaltung von Berechtigungen seiner Benutzer (Mitarbeiter, Rollen) selbst verantwortlich.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Nurb44 gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98 % im Jahresmittel. Nicht eingerechnet werden:

  • angekündigte Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (werktags 9–17 Uhr) durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden,
  • Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Nurb44 liegen (z. B. Ausfälle von Internet-Backbones, Stromversorgung, höhere Gewalt, Angriffe Dritter trotz branchenüblicher Schutzmaßnahmen),
  • Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erreichbar ist.

(2) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt der Support per E-Mail zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags 9–17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Nurb44).

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und dieses Vertrags. Unzulässig sind insbesondere:

  • das Hochladen oder Verbreiten rechtswidriger Inhalte,
  • Eingriffe in die Software oder die zugrunde liegende Infrastruktur (z. B. Umgehung von Schutzmaßnahmen, Ausnutzen von Sicherheitslücken, Überlastungsangriffe, Einschleusen von Schadsoftware),
  • das automatisierte Auslesen von Daten (Scraping) außerhalb der bereitgestellten Schnittstellen,
  • jede Nutzung, die geeignet ist, die Rechte Dritter zu verletzen.

(2) Die für die Nutzung erforderlichen Systemvoraussetzungen (insbesondere ein aktueller Webbrowser und ein ausreichender Internetzugang) liegen in der Verantwortung des Kunden.

(3) Nurb44 führt regelmäßige Sicherungen der Systemdaten durch. Der Kunde ist gleichwohl verpflichtet, für ihn geschäftskritische oder aufbewahrungspflichtige Daten regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern.

§ 6 Kundeninhalte, CAD-Daten und Schutzrechte Dritter

(1) „Kundeninhalte“ sind alle Daten, die der Kunde oder Nutzer des Kundenportals in die Software einstellen, insbesondere CAD-Dateien (z. B. STEP, DXF), Zeichnungen, technische Spezifikationen sowie Geschäfts- und Stammdaten. Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen Inhalten. Er räumt Nurb44 ein einfaches, räumlich unbeschränktes, auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte zu speichern, zu verarbeiten, automatisiert zu analysieren und zur Vertragserfüllung an Erfüllungsgehilfen (z. B. Hosting-Dienstleister) zu übermitteln.

(2) Der Kunde versichert, über alle für das Einstellen und die vertragliche Nutzung der Kundeninhalte erforderlichen Rechte zu verfügen, und garantiert, dass die Kundeninhalte und ihre bestimmungsgemäße Verwendung (insbesondere die Fertigung nach den übermittelten CAD-Daten) keine Rechte Dritter verletzen — namentlich keine Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Rechte an Betriebsgeheimnissen — und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. Exportkontroll-, Außenwirtschafts- oder waffenrechtliche Vorschriften).

(3) Der Kunde stellt Nurb44 auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Absätze 1 und 2 resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung gilt nicht, soweit Nurb44 die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

(4) Nurb44 ist nicht verpflichtet, Kundeninhalte auf Rechtsverstöße zu prüfen. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Rechtsverletzung ist Nurb44 berechtigt, betroffene Inhalte zu sperren oder zu löschen; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

§ 7 Kundenportal: Bestellung von Fertigungsteilen

(1) Über das Kundenportal können Besteller Fertigungsteile (z. B. Blech- und Drehteile) auf Grundlage eigener CAD-Daten konfigurieren und bestellen. Sofern das Kundenportal von Nurb44 im Namen eines Fertigungsunternehmens betrieben wird, kommt der Vertrag über die Herstellung und Lieferung der Teile ausschließlich zwischen dem Besteller und dem im Kundenportal als Anbieter ausgewiesenen Fertigungsunternehmen zustande; Nurb44 wird insoweit nicht Vertragspartei, sondern stellt lediglich die technische Plattform bereit.

(2) Die automatisierte Analyse hochgeladener CAD-Dateien (Geometrie, Material, Fertigungsschritte, Preisermittlung) stellt keine verbindliche technische Prüfung dar. Online ausgewiesene Preise sind freibleibend; ein Vertrag über die Fertigung kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung zustande. Positionen, die nicht automatisch kalkuliert werden können (z. B. angefragte Materialien), gelten als unverbindliche Anfrage des Bestellers.

(3) Maßgeblich für die Fertigung sind ausschließlich die vom Besteller übermittelten CAD-Daten, Zeichnungen und Spezifikationen einschließlich der im Portal gewählten Optionen (Material, Materialstärke, Beschichtung, Gewinde und sonstige Bearbeitungen). Der Besteller ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fertigungstauglichkeit seiner Daten selbst verantwortlich; eine konstruktive Prüfung wird nicht geschuldet.

(4) Änderungen des Auftrags nach Auftragsbestätigung bedürfen der Zustimmung und sind nur vor Fertigungsbeginn möglich; hierdurch entstehender Mehraufwand wird dem Besteller berechnet.

(5) Auf die Herstellung der Fertigungsteile findet Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) Anwendung. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Nutzung der Software gelten die im Tarif bzw. individuellen Angebot vereinbarten Entgelte, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt je nach Tarif monatlich oder jährlich im Voraus.

(2) Für Fertigungsaufträge über das Kundenportal gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Zahlung erfolgt über die im Portal angebotenen Zahlungsarten; die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) erfolgen, wobei ergänzend deren Bedingungen gelten können.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; gegenüber Unternehmern betragen die Verzugszinsen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zuzüglich der gesetzlichen Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(5) Preisanpassungen für die Software werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; bei Tarifwechsel oder Vertragsverlängerung gilt der jeweils mitgeteilte Preis. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

§ 9 Vertragslaufzeit, Kündigung und Datenexport

(1) Der Nutzungsvertrag über die Software läuft für die im Tarif vereinbarte Dauer und verlängert sich jeweils um die gleiche Dauer, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Während einer etwaigen Testphase kann der Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform; die Kündigung per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Vertragsende stellt Nurb44 dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen über die Standard-Exportfunktionen zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, aufbewahrungspflichtige Daten (insbesondere nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften, GoBD) rechtzeitig vor Vertragsende zu exportieren.

(4) Einzelne Fertigungsaufträge können vom Besteller bis zum Fertigungsbeginn storniert werden. Nach Fertigungsbeginn gilt § 648 BGB; bereits erbrachte Leistungen und ersparte Aufwendungen werden abgerechnet.

§ 10 Gewährleistung

(1) Für Mängel der Software gelten die Vorschriften der §§ 535, 536 BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung von Nurb44 für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, 1. Alternative BGB wird ausgeschlossen; § 11 bleibt unberührt. Mängel sind Nurb44 unverzüglich nach Kenntnis in Textform anzuzeigen.

(2) Für Fertigungsteile gilt Werkvertragsrecht. Offensichtliche Mängel sind binnen zwei Wochen nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform zu rügen. Nurb44 (bzw. das liefernde Fertigungsunternehmen) leistet nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Fehler, die auf den vom Besteller gelieferten Konstruktionsdaten oder Spezifikationen beruhen, stellen keinen Mangel dar.

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Fertigungsteilen ein Jahr ab Abnahme sowie für Ansprüche wegen Mängeln der Software ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie.

§ 11 Haftung

(1) Nurb44 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Nurb44 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Nurb44 für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Bei der Vernichtung von Daten haftet Nurb44 nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch dann angefallen wäre, wenn der Kunde seine Daten in angemessenen Intervallen ordnungsgemäß gesichert hätte.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Nurb44.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Fertigungsteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des liefernden Unternehmens.

(2) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern. Die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des jeweiligen Rechnungswerts an das liefernde Unternehmen ab; das Unternehmen nimmt die Abtretung an. Der Besteller bleibt zum Einzug der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Nurb44 verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit Nurb44 bei der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Mitarbeiter-, Kunden- oder Lieferantendaten des Kunden im ERP-System), bleibt der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Parteien schließen hierzu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, der mit Abschluss des Nutzungsvertrags Vertragsbestandteil ist.

(3) Für KI-gestützte Funktionen (z. B. KI-Assistenten, Sprachverarbeitung, automatisierte Analysen) können Inhalte an Auftragsverarbeiter von Nurb44 übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen; eine Verwendung der Kundendaten durch Nurb44 zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle findet nicht statt.

(4) Soweit KI-Assistenten des Kunden über WhatsApp erreichbar sind, erfolgt die Kommunikation über die WhatsApp Business Platform der Meta Platforms, Inc.; es gelten ergänzend deren Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Nutzung von WhatsApp durch seine Mitarbeiter und Kunden datenschutzrechtlich zulässig ist, insbesondere dass erforderliche Informationen und Einwilligungen vorliegen. Die Löschung von Kommunikationsdaten richtet sich nach der Anleitung zur Datenlöschung.

§ 14 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Dies gilt insbesondere für Konstruktionsdaten, Kalkulationen, Preise und Geschäftsprozesse.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder werden, von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Diese Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren fort; für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie zeitlich unbegrenzt.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Nurb44 ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an rechtliche oder technische Entwicklungen erforderlich ist und dem Kunden keine wesentlichen Nachteile entstehen.

(2) Über Änderungen wird der Kunde mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird Nurb44 in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Fall des Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zu, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen.

§ 16 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

(1) Die folgenden Regelungen gelten nur, soweit ausnahmsweise Verbraucher im Sinne des § 13 BGB Vertragspartner werden.

(2) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die Einzelheiten (Beginn der Frist, Ausübung, Folgen) ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die bei Vertragsschluss zusätzlich in Textform übermittelt wird.

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Danach ist ein Widerruf bei nach Kundenvorgaben gefertigten Teilen regelmäßig ausgeschlossen.

(4) Bei Verträgen über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn die Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Nurb44. Nurb44 bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3) Die Europäische Kommission hat ihre Plattform zur Online-Streitbeilegung eingestellt. Nurb44 ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4) Vertragssprache ist Deutsch.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.